Allgemeine geschäftsbedingungen (AGB)
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen dem Zauberkünstler Eyup (nachfolgend Künstler) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) geschlossenen Verträge. Der Auftraggeber erkennt damit auch diese AGB an. Individuelle Abreden zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler haben Vorrang vor diesen AGB, bedürfen aber der Text- oder Schriftform, um wirksam zu sein.
2. VERGÜTUNG
Der Auftraggeber übernimmt die Zahlung der vereinbarten Vergütung ohne Abzüge. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 50% vor Veranstaltungsbeginn innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Der restliche Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn zu begleichen, Der Künstler ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Vergütung innerhalb der vorgenannten Frist nicht eingegangen ist.
3. ÖRTLICHES
Der Auftraggeber ist dafür zuständig, nach Wunsch des Künstlers, diesem einen geeigneten Parkplatz am Auftrittsort zum Ein- und Ausladen zur Verfügung zu stellen. Wenn nicht weiter schriftlich besprochen, stellt der Auftraggeber dem Künstler für seine Bühnen-Zaubershow mindestens eine Fläche von 2 x 3 Metern zur Verfügung, innerhalb welcher der Künstler seine Stand-Up-Show Requisiten nach eigenem Ermessen ausbreiten kann. Außerdem wird dem Künstler ein geeigneter Platz oder Raum zur Verfügung gestellt, den er während seiner Close-Up-Shows als Ablage für seine Requisiten nutzen kann.
4. WERBUNG & REFERENZNENNUNG
Werbung darf gerne vom Auftraggeber durchgeführt werden. Hierfür dürfen alle Bilder und Texte unter www.eyup.de im Sinne der Werbung für die entsprechende Veranstaltung mit Hinweis auf den Namen des Künstlers genutzt werden. Der Künstler ist berechtigt, den Auftraggeber einschließlich seines Logos als Referenz in seinen Werbematerialien zu benennen, außer dies wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich ausgeschlossen. Der Künstler darf nach eigenem ermessen Flyer und Visitenkarten am Auftrittsort zu Werbezwecken verteilen. Der Künstler ist dazu berechtigt, seine eigenen Zaubershows aufzuzeichnen und das entstandene Material zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Hierfür ist er berechtigt, eine Begleitperson, wie dies ein Fotograf sein kann, ohne vorherige Abstimmung mitzubringen. Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, muss er den Künstler hierüber in Text- oder Schriftform rechtzeitig informieren.
5. VERTRAGSAUFLÖSUNG & VERSCHIEBUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Der Künstler gewährt dem Auftraggeber das Recht, eine gebuchte Veranstaltung gegen Zahlung einer Entschädigungspauschale zu stornieren. Bei einer Vertragsauflösung bis 90 Tage vor dem entsprechenden Veranstaltungstermin, wird dem Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe von 15 % der vereinbarten Gage in Rechnung gestellt. Zwischen 90 und 30 Tagen sind 25 % des Rechnungsbetrages zu begleichen. Bei einer Vertragsauflösung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Gage in jedem Fall fällig. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Terminverschiebung. Terminverschiebungen erfolgen ausschließlich aus Kulanz vom Künstler.
6. VERTRAGSAUFLÖSUNG DURCH DEN KÜNSTLER
Eine Vertragsauflösung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ist möglich. Verhinderungsgründe wie Todesfall in der Familie, Krankheit (mit Arztzeugnis) oder andere, unvorhergesehene Ursachen (mit offiziellem Attest) oder höhere Gewalt, haben keinen Schadenersatzanspruch des Auftraggebers zur Folge. Der Künstler ist in jedem Fall für einen vergleichbaren Ersatz bemüht, aber nicht dazu verpflichtet. Sofern eine Anzahlung vereinbart wird, ist der Künstler zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Kalendertagen nach Vertragsschluss vom Auftraggeber geleistet wird.
7. PROGRAMM & VERSPÄTUNG
In der Zusammenstellung des Programms ist der Künstler grundsätzlich frei. Absprachen zwischen dem Veranstalter und dem Künstler sind möglich, aber nur bei einer Bestätigung des Künstlers in Text- oder Schriftform auch bindend. Die Zaubershow beginnt vereinbarungsgemäß pünktlich. Ein verzögerter Beginn über 30 Minuten kann nur dann ermöglicht werden, wenn der Zeitplan vom Künstler dies zulässt. Bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerung des Beginns oder bei einer Unterbrechung der Zaubershow, ist der Künstler nicht verpflichtet über das geplante Terminende hinaus tätig zu werden. Der Vergütungsanspruch vom Künstler bleibt auch im Fall einer Abkürzung der Zaubershow in voller Höhe bestehen. Wird die für die Durchführung der Zaubershow vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, überschritten, so ist der Künstler berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu verlangen. Die zusätzliche Vergütung bemisst sich nach dem zusätzlichen Zeitaufwand im Verhältnis zur Dauer der geplanten Zaubershow. Der Künstler lehnt für Verspätungen aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, wie einen unerwarteten Verkehrsstau oder höhere Gewalt, jegliche Haftung ab. Eine entsprechende und möglichst rechtzeitige Information an den Auftraggeber wird vorausgesetzt. Bei Außenveranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht von möglicherweise anwesenden Kinder liegt für die Dauer der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber beziehungsweise den Erziehungsberechtigten.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL
Beide Parteien erklären sich mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden. Wird eine Klausel des geschlossenen Vertrages ungültig, so berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht.
Stand: 21.11.2022